GESETZE
1.
Die Rezeption gibt zusammen mit der Preiseliste und dem Reglement, eine “Campingplatz Karte” ab, die immer auf Verlangen der Direktion vorzuzeigen und am Tag der Abfahrt zurück zugeben ist. Der Gast soll die Genauigkeit der Aufnahmen kontrollieren und Uneinigkeiten melden.
2.
Die “Campinglatz Karte” ist streng persönlich und deshalb nicht übertragbar.
3.
Die Besuche der Gäste müssen von der Direktion erlauben werden. Die Besucher müssen ein Dokument der Direktion abgeben, damit sie ein halber Stunde kostenlos im Campingplatz bleiben können. Wenn sie mehr bleiben wollen, müssen sie den Übernachtungtarif zahlen. Der Aufenthalt der Besucher ist von 16.00 bis zu 22.00 erlaubt. Der Camper muss seinen Gast über die internen Regeln informieren und zusehen, dass sie befolgt werden.
4.
Wenn der Camper mit Personen ertappt wird, die bei der Direktion nicht registriert sind, muss er unmittelbar den Campingplatz verlassen und er könnte für die Übertretung des Reglementes der öffentlichen Sicherheit und der Artikel 614, 624, 637 vom Strafgesetzbuch angezeigt werden.
5.
Die Besucher, die für eine Übernachtung bleiben wollen und im Abonament des festen Camper nicht inbegriffen sind, werden registriert und sollen den Tarif des Campingplatzes bezahlen.
6.
Die Wohnwagen können weder an Dritte überlassen noch können sie vermietet werden. Der nächtliche Aufenthalt ist nur denen Personen erlaubt, die im jahres Abonament registriert sind. Jede Veränderung der Stellplatz oder der registrierten Personen soll der Direktion mitgeteilt werden, die kann die Anfrage beurteilen und sie genehmigen oder nicht.
7.
Der Stellplatz wird von der Direktion zugewiesen. Alle Ausstattungen müssen ordentlich innerhalb des Stellplatzes gestellt ohne Kanäle zu graben und Schnüpe oder Tücher zu spannen.
8.
Zu jeder Zeit muss es vermieden werden, dass andere Gäste vom Campingplatz durch Aktivitäten, Spiele und Apparate gestört werden. Besonders muss die Ruhe von 24.00 bis zu 07.00 und von 13.00 bis zu 15.00 respektiert werden und es ist unbedingt verboten mit Fahrzeugen zu verkehren. Diese Regel ist gültig auch in den angrenzenden Gebieten das Campingplatzes.
9.
Die Fahrzeuge sollen im externen Parkplatz geparkt werden. Jeder Camper hat Recht auf einen reservierten Parkplatz.
10.
Aus Sicherheit wird der Strom nach einer Abwesenheit von 72 Stunden ausgeschaltet.
11.
Die Kinder sollen immer von einem Erwachsene begleitet werden. Die Erwachsenen sind verantwortlich für das Verhalten der Minderjährigen, die ihnen übergeben sind.
12.
Es ist verboten Feuer mi Freien oder am Strand anzuzünden. Die Benutzung des Grills ist gestattet unter der Bedingung dass er keine Störung und Gefahr darstellt.
13.
Die Direktion übernimmt keine Verantwortung für den Verlust oder den Diebstahl von Gegenständen und für Schäden an Personen und Sachen nicht abhängig von der Nachlässigkeit des Personals.
14.
Die Personen müssen den Campingplatz verlassen, wenn sie Schäden verursachen oder das Gemeinschaftsleben stören .
15.
Die Tiere sind zugelassen nur wenn sie mit einem Gesundheitsdokument ausgestattet snd. Die Hunde müssen an der Leine geführt werden und die Besitzer müssen sich bemühen, wo verunreinigt wird aufzuputzen. Die Besucher dürfen keine Tiere mitzubringen.
16.
Das Reglement kann Veränderungen erleiden, die den Campern verlautbart werden und im Schaukasten der Direktion ausgestellt werden.
Klicken Sie da, um das Reglement im PDF Format herunterzuladen.
