GESETZE

   
  Der Eintritt in den Campingplatz bedeutet die vollständige Annahme des Reglements.

1.

Die Gäste müssen bei ihrer Ankunft die Ausweise (Jdentitätskarte) zwecks Registrazion abgeben.
Bei Ankunft im Camping erhalten alle Gäste einen persönlichen Ausweis welcher dem Personal als Erkennungsmarke dient. Er muss auch benützt werden um die Drehtüre am Eingang zu bedienen und kann auch als Kreditkarte in der Bar sowie im Minimarkt gebraucht werden.
Der Ausweis ist persönlich; alle Personen innerhalb des Campingplatzes die keinen Ausweis besitzen werden unverzüglich ausgewiesen.


2.

Die Direktion behält sich das Recht vor unerwünschte oder anzahlmässig zu viele Gäste abzuweisen.

3.

Die Öffnungszeiten der verschiedenen Lokale sind wie folgt festgelegt:
Rezeption von 08.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 22.00
Bar von 07.30 bis 24.00
Minimarkt von 07.30 bis 13.00

4.

Die Abfahrts und Ankunftszeiten sind wie folgt geregelt.
Ankunft zwischen 14.00 und 22.00 Uhr
Abfahrt zwischen 08.00 und 11.00 Uhr

5.

Die PWK dürfen nur bei Ankunft und Abfahrt zur Platzierung der Wohnwagen oder Zelte im Camping verkehren. Während ihres Aufenthalts müssen alle PWK gratis auf dem externen Parkplatz des Campings parkiert werden, welcher von 07.00 bis 24.00 geöffnet ist.
Während ihres Aufenthalts stellt die Direktion für jeglichen Warentransport gratis Einkaufswägelchen zur Verfügung, welche nach Gebrauch wieder auf dem externen Parkplatz zu deponieren sind.
Für spezielle Ansprüche kann der Gast sein Auto auf seinem Stellplatz parkieren, wobei ihm der Tagestarif verrechnet wird. Diese Dienstleistung ist jedoch in keiner Promozion (acsi card, camping card, …) inbergriffen.


6.

Zwischen 24.00 und 0800 ist es strengstens verboten Lärm zu machen der die anderen Gäste stört, sowie auch Zelte aufzubauen oder abzubauen.
Während dieser Zeit ist ebenfalls verboten Radio, TV oder lärmerzeugende Versammlungen zu bilden.
Auch die benützung der Spielzone sowie der Verkehr mit Motorfahrzeugen ist untersagt.


7.

Das Papier, Plastik, Glas/Büchsen und Restmüll müssen in den bereitgestellten Behältern getrennt entsorgt werden.


8.

Der Zugang für Hunde und andere Tiere untersteht der bewilligung der Direktion.
Wenn zugelassen müssen die Hunde an der Leine gehalten werden.
Die Besitzer der Tiere sind für sämtliche Schäden selbst verantwortlich.
Die Tiere müssen zur verrichtung ihrer Geschäfte ausserhalb des Campings und des Parkplatzes begleitet werden. Die Exkremente müssen laut Gesetz aufgesammelt werden.


 

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